Archiv der Kategorie: Seilbahn

Alle Artikel zum Thema Seilbahn in Wuppertal

Alternativvorschlag zur Seilbahn: mit einer Achterbahn in nur einer Minute zur Universität

Nach der gestrigen Veröffentlichung der abgestimmten Investitionskosten für die Seilbahn durch die WZ ist es an der Zeit – trotz des heutigen Datums – über Alternativen zu sprechen. Für ein deutlich geringeres Investitionsvolumen als die genannten 90 Millionen € könnte auch ein 6 km langer Achterbahnrundkurs gebaut werden.

Die Idee hört sich noch verrückter an als die Planung einer Seilbahn. Die Vorteile liegen aber auf der Hand: eine Achterbahn fährt schneller, kann unterschiedliche Taktzeiten fahren und ist damit energieeffizienter, kann an entscheidenden Stellen eingehaust werden, Spezialzüge werden barrierefrei sein, die Betriebskosten kennt jeder Freizeitpark und nicht nur ganz wenige Betreiber. Last but not least: die Investitionskosten sind geringer.

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Das Letzte ist schnell zu zeigen: der 1,6 km lange und über 70 Meter hohe Silver Star im Europapark kostete 2002 etwa 13 Millionen €. Vervierfacht man die Silver Star-Installation und zinst die Investitionskosten mit 2% pro Jahr auf, würde eine über sechs Kilometer lange Achterbahn mit vier Stationen – die Mittelstation hat berg- und talwärts je einen Halt – und 12 Zügen etwa 70 Millionen € kosten. Der Silver Star hat schon eine Höhendifferenz von 67 Metern. Die vierfache Installation wird die benötigte Höhendifferenz von 160 Metern leicht bewerkstelligen.

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Silver Star im Europa-Park: die Schallschutzmauer oben wurde zum Schutze der Anwohner installiert

Eine Minute Fahrzeit zur Uni, drei Minuten zum Schulzentrum 

Anstelle lauter Kettenantriebe kann ein lautloser Linearsynchronmotor den Zug auf 95 km/h beschleunigen, so dass die Fahrzeit vom Hauptbahnhof bis zur Universität keine 60 Sekunden dauert. Hierbei muss die Station nicht am Rand des Campus platziert werden, da durch problemlose Kurvenintegration eine fast beliebige Stelle für die Zwischenstation gewählt werden kann. Die weitere Fahrt zum Schulzentrum Süd könnte in 70 Sekunden bewerkstelligt werden, so dass die Gesamtfahrzeit vom Hauptbahnhof zum Schulzentrum Süd unter 3 Minuten liegen dürfte.

Anpassbare Kapazität

Zur Spitzenzeit können alle 50 Sekunden Züge mit jeweils 60 Plätzen abfahren und erreichen mit 4300 Plätze/Stunde eine etwa 25% höhere Transportleistung als die Seilbahn. Die erhöhte Leistung ist morgens Richtung Universität auch nötig, da die Seilbahn das bisherige Platzangebot der UniExpress-Busse gar nicht anbieten kann. Die Seilbahn würde damit de facto eine Reduzierung der Kapazität bedeuten, was zu Stoßzeiten, wenn beispielsweise ein Zug mit vielen Studenten ankommt, zu Wartezeiten führen würde.

Betrachtet man die Fahrzeit der Seilbahn außerhalb der Hauptverkehrszeit – gemäß PGV Köln soll die Fahrt vom Hauptbahnhof bis Schulzentrum 12 Minuten dauern – liegt der eigentliche Vorteil auf der Hand. Die Reisezeitverluste aller Cronenberger, die bei einer Fahrt mit der Seilbahn anfallen würden, könnten mit einer Achterbahn zumindest teilweise kompensiert werden.

Schutz der Anwohner und der Natur

Das vorgeschlagene Schienenverkehrsmittel kann aufgrund der Kurvenfähigkeit an alle erdenklichen Topographien angepasst werden. Die auch hier notwendigen Betonfundamente müssen daher weder in Bachquellgebiete noch in Bachläufe gestellt werden, sondern können sich an bestehende Infrastrukturen orientieren.

An Stellen, wo Anwohner von Lärm, Schattenwürfen und Einblicken – die aber bei Durchschnittsgeschwindigkeiten von über 60 km/h sowieso schwierig sein dürften – ausgesetzt wären, kann die Strecke durch Sicht- und Lärmschutz sowie durch Einhausungen ergänzt werden.

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Erste energetische Betrachtung

Da die Seilbahn als Stetigförderer in jeder Betriebsstunde das Zugkabel bewegen und über alle Stützen und Umlenkrollen ziehen muss, ist die Energiebilanz aufgrund der schwachen Auslastung außerhalb der Hauptverkehrszeiten schlecht, so dass – je nach Ausgangsparameter – drei bis über vier Millionen Kilowattstunden im Jahr benötigt werden.

Die Achterbahn wird an vier Stellen bergauf beschleunigt. Hinter der Abfahrt am Hauptbahnhof wird der gut 26 Tonnen schwere Zug auf 95 km/h beschleunigt. In höhe Oberer Grifflenberg muss nochmals von 50 auf 75 km/h angezogen werden. Nach der Abfahrt an der Mittelstation wird wiederum auf 95 km/h beschleunigt. Die vierte Beschleunigungsstrecke kann eingehaust werden und die Züge erreichen hier die Spitzengeschwindigkeit von 117 km/h. Die Spitzengeschwindigkeit auf der Gesamtrunde wird bergab kurz vor der Mittelstation mit 120 km/h erreicht.

Damit wäre für eine Fahrt vom Hauptbahnhof bis Schulzentrum etwa 14 kWh an elektrischer Energie nötig. Bergab ist keine Energie zum Beschleunigen notwendig. An einem Vorlesungstag könnten 720 Fahrten angeboten werden. An Wochentagen, die vorlesungsfrei sind, dürften 600 Fahrten am Tag ausreichen. Samstags könnten 500 und sonntags 420 Fahrten angeboten werden. Im Jahr wären dies 220.000 Fahrten mit 26 Millionen angebotenen Plätzen. Die notwendige Energie wäre mit unter 3 Millionen Kilowattstunden geringer als bei der Seilbahn.

Dabei sind Optimierungen gar nicht mit eingerechnet. Die Züge können durch eine einfache Weiche an der Mittelstation wenden. Eine Weiche hat jede Achterbahn mit mehreren Zügen, daher ist dies Stand der Technik. Die energetisch aufwändigeren Beschleunigungen auf dem zweiten Streckenabschnitt entfallen damit. Das Seilbahn-Stahlseil muss dagegen immer über die gesamte Länge gezogen werden.

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Fazit

Die Liste der Vorteile ist lang: weniger Investitionskosten, deutlich schnellere Fahrzeiten, Einhausungen minimieren die Auswirkungen auf Anwohner und ein deutlich geringerer Energiebedarf. Dieses Konzept hat hier noch nicht einmal das Stadium einer Projektskizze erreicht. Aber die Vorteile sollten Grund genug sein, eine Projektskizze zumindest in Grobzügen zu erstellen.

Zum Abschluss noch ein Satz, der zum heutigen Datum passt: Wenn Wuppertal ein Leuchtturmprojekt braucht, dann ein richtiges. Seilbahnen gibt es viele, die auch schon für den Nahverkehr in Städten mit kaum vorhandenen ÖPNV eingesetzt werden. Eine Achterbahn als ÖPNV-Ergänzung wäre in der Tat weltweit einmalig und hätte eine ganz andere Strahlkraft.

 

Betriebskosten von Rolltreppen und Aufzügen

Die Stadt Wuppertal hat Betriebskosten für die Seilbahn im Rahmen des Bürgerbeteiligungsverfahrens von 1,8 Millionen Euro pro Jahr kalkuliert. Allerdings entstehen Betriebskosten nicht nur durch das eigentliche Seilbahnsystem. Keine der Seilbahnstationen in Wuppertal ist ebenerdig geplant. In den Plänen findet man eine große Anzahl an Aufzügen und Rolltreppen. Hierfür ist eine überraschend große Summe laufender Kosten pro Jahr zu erwarten.

Im Rahmen des Bürgerbeteiligungsverfahrens wurden auch erste Entwürfe für die Seilbahnstationen veröffentlicht (abrufbar als Schnittstellenpläne unter Seilbahn2025.de). Demnach sind aktuell insgesamt zwölf Rolltreppen und zehn Aufzüge geplant.

Welche Betriebskosten für Rolltreppen und Aufzüge anfallenden, zeigt ein Beispiel aus einer anderen deutschen Stadt. In Braunschweig wurde eine Fußgängerunterführung, der Bohlwegtunnel, neu geplant. Hierfür wurden verschiedene Gestaltungsvarianten des Tunnels miteinander verglichen. Dabei wurden auch die Kosten für Aufzüge und Rolltreppen aufgezeigt. Demnach rechnet man mit jährlichen Kosten von 17.500 Euro pro Rolltreppe (vergl. Variante 2). Für Aufzüge werden 20.000 € Kosten pro Jahr angegeben.

Überträgt man die Werte aus Braunschweig auf das Seilbahnprojekt in Wuppertal, dann kämen jährliche Betriebskosten von 410.000 € zusammen (17.500 € *12 Rolltreppen + 20.000 € * 10 Aufzüge).

Die Angaben aus Braunschweig dienen nur als Beispiel und sollen zeigen, welches Ausmaß Betriebskosten in der Seilbahnperipherie annehmen können. Es ist also zu befürchten, dass hier ein erheblicher Kostenfaktor in der Auflistung der Betriebskosten für die gesamte Seilbahnanlage fehlt. Zur Erinnerung: Die Wuppertaler Stadtwerke beziffern im Rahmen des Bürgerbeteiligungsverfahrens die Betriebskosten auf 1,8 Mio. € und liegen damit rund bei der Hälfte der Betriebskosten von anderen Seilbahnprojekten.

Unrealistische Betriebskosten

Im Rahmen des Bürgerbeteiligungsverfahrens wurde eine wirtschaftliche Bewertung einschließlich einer Angabe über Betriebskosten veröffentlicht. Die genannte Summe von 1,8 Millionen Euro ist unrealistisch. In Studien zu anderen geplanten Seilbahnprojekten werden deutlich größere Summen genannt. Bei der Seilbahn in London sind die Betriebskosten mehr als dreimal höher als bisher für Wuppertal kalkuliert. 

Im Urlaub in den Algäuer Alpen gehört für viele Gäste Oberstdorfs auch eine Fahrt mit der Nebelhornbahn dazu. Sie führt in drei Pendelbahn-Sektionen auf den gleichnamigen Berg. Beim Kauf der Fahrtickets fällt allerdings der hohe Preis auf. Eine Berg- und Talfahrt kostet 21,50 € – nur für die erste Sektion auf die Seealpe. Möchte man zum Gipfel und zurück fahren, werden 34,50 € für einen Erwachsenen fällig. Bei diesen Fahrpreisen stellt sich die Frage nach der Wirtschaftlichkeit der zur Diskussion stehenden Seilbahn in Wuppertal. Hier soll der VRR-Tarif für die Seilbahn gelten.

Nebelhornbahn bei Oberstdorf im Algäu
Nebelhornbahn bei Oberstdorf im Algäu

Auch im städtischen Umfeld sind die Fahrpreise für Seilbahnen hoch. Das zeigen Beispiele aus Europäischen Städten. Um in London mit der Emirates Air Line über die Themse zu fahren, muss man umgerechnet 5,20 € bezahlen. In Koblenz kostet eine Fahrt mit der Seilbahn 7,20 €. Ein Ticket für die Rittner Seilbahn in Bozen kostet 6 € (Berg- oder Talfahrt). Zum Vergleich: eine einfache Fahrt mit der Seilbahn in Wuppertal würde im VRR-Tarif (Preisstufe A)  2,70 € kosten. Jedoch erzielen die WSW pro Fahrt mit Bus und Bahn ca. einen Euro. Nur für etwa 10 Prozent der Fahrten wird ein Einzelticket gelöst. Für den überwiegenden Anteil der Fahrten werden Zeitkarten genutzt. Kann der Seilbahnbetrieb mit diesen Einnahmen wirtschaftlich für die Wuppertaler Stadtwerke (WSW) sein?

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung im September 2016 wurde eine wirtschaftliche Bewertung veröffentlicht. Vorgestellt wurden Betriebskosten von 1,8 Millionen Euro pro Jahr. Die Auflistung enthält drei Positionen:

  • Personalkosten: 0,9 Millionen € / Jahr
  • Stromkosten: 0,4 Millionen € / Jahr
  • Technische Überwachung, Wartung, Instandhaltung: 0,5 Millionen € / Jahr

Im folgenden Diagramm haben wir Betriebskosten von verschiedenen Seilbahnprojekten aus anderen Städten zusammengestellt. Auffällig dabei: Die größte Angabe der Betriebskosten gehört zu der einzigen bisher realisierten Anlage in unserer Auflistung.

Vergleich von Betriebskosten unterschiedlicher Seilbahnprojekte
Vergleich von Betriebskosten unterschiedlicher Seilbahnprojekte; in rot sind die jeweiligen Strecken der Seilbahnen dargestellt
Weitere Informationen zu den oben genannten Seilbahnprojekten
Weitere Informationen zu den oben genannten Seilbahnprojekten

Für nahezu alle Vergleichsprojekte wurden doppelt so hohe Betriebskosten kalkuliert als für die Seilbahn in Wuppertal. Das ist beunruhigend, weil die wirtschaftliche Bewertung einen Gewinn von nur 200.000 € pro Jahr durch die Seilbahn (gegenüber der heutigen Situation mit Bussen) ausweist. In den letzten Wochen lag der Fokus in der Diskussion um eine Seilbahn in Wuppertal aufgrund der „Kostenexplosion“ bei den Baukosten des Projekts. Allerdings darf die kritische Betrachtung der Betriebskosten nicht vernachlässigt werden. Betriebskosten sind nicht wie die Baukosten förderfähig und müssen vom Betreiber (Wuppertaler Stadtwerke) komplett getragen werden.

Quellenangabe Vergleich Betriebskosten:
[1]    Kosten der Seilbahn – Investition und Betrieb, http://seelbunn.lu/de/docs/kosten/, abgerufen am 28.02.2017
[2]    Fortschreibung Studie Petrisberg (Trier), DB International GmbH, Niederlassung Süd, April 2009, Tabelle 4-6
[3]    Albert Speer \& Partner GmbH: Anbindung der Bergischen Kaserne an den öffentlichen Personennahverkehr, Variante 1.700 Wohneinheiten in der Bergischen Kaserne, Juli 2016, Seite 60, Abb. 47
[4]    Cable car income/expenditure Transport for London, Freedom of Information request, https://www.whatdotheyknow.com/request/cable\_car\_incomeexpenditure, abgerufen am 28.02.2017
[5]    ZGF Architects LLP, Engineering Specialties Group, Fehr & Peers, DC, Livable City Group Partners for Economic Solutions, http://www.georgetownrosslyngondola.com/, abgerufen am 22.03.2017
[6]    Aerial Cable Transit Feasibility Study, Final Report, Jacobs Engineering Group, Eco-Transit Technologies and CH Perez and  Associates, Work Order #GPC V-31, http://miamidadempo.org/library/studies/aerial-cable-transit-feasbility-study-final-report-2016-02.pdf, abgerufen am 22.03.2017

Jahreshauptversammlung 2017

Nach einem ereignisreichen Jahr wird jetzt im März die Jahreshaupversammlung des Vereins Seilbahnfreies Wupertal e.V. stattfinden. Neben organisatorischen Themen werden unsere Mitglieder über den aktuellen Stand bezüglich des Projektes und über die einzelnen Tätigkeiten des Vereins informiert.

Wenn Sie sich für unseren  Verein und unsere Tätigkeiten interessieren, sind Sie herzlich zur Versammlung eingeladen.

Termin:
Montag, 20.03.2017

19:00 Uhr
Technologiezentrum Wuppertal / W-TEC / gegenüber Delphi
Liese-Meitner-Straße 1-13, 42119 Wuppertal 

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Umfrage zum Seilbahn-Bürgerentscheid

Bereits in der vergangenen Woche hat die Wuppertaler Rundschau eine Online-Umfrage zum Thema Seilbahn gemacht. Am gestrigen Samstag wurde direkt die nächste Seilbahn-Umfrage veröffentlicht. Dabei ging es diesmal nicht um die Meinung zum eigentlichen Seilbahnprojekt.

Die Frage lautete:

Sollte es einen Bürgerentscheid zum Thema Seilbahn geben?

Dabei stimmten 72,7 % (523 Personen) mit nein und 25,9 % (186 Personen) mit ja. Für die dritte Antwortmöglichkeit „ist mir egal“ stimmten 1,4 % (10 Personen). Insgesamt gab es 719 Teilnehmer. Umfrage zum Seilbahn-Bürgerentscheid weiterlesen

Quartiers-Palaver

Mit dem „Quartiers-Palaver“ lädt Jörg Heynkes zu einer Gesprächsrunde ein. Unter dem Motto „Zukunft im Viertel“ werden Themen rund um die Südstadt besprochen.

Wir möchten daher alle Südtstädter Bürger und Unterstützer unseres Vereins bitten, die Gelegenheit zu nutzen und Bedenken und Sorgen zum Thema Seilbahn bei dieser Gelegenhit anzubringen.

Jörg Heynkes ist unabhängiger Direktkandidat für die Landtagswahl am 14. Mai.

Termin:
Dienstag, 14. Februar 2017
19:00 Uhr
Tagungsraum 3.1
Technologiezentrum Wuppertal / W-TEC
Liese-Meitner-Straße 5-9 (Haus 2)

Umfrageergebnis der Wuppertaler Rundschau: „keine überzeugenden Antworten“

Die Wuppertaler Rundschau hat in ihrer Ausgabe von Samstag, den 21. Januar 2017 das Ergebnis ihrer neuesten Umfrage zur Seilbahn veröffentlicht.

Die Frage lautete:

Glauben Sie, dass bei einem stadtweiten Bürgerentscheid die Wuppertaler mehrheitlich für den Bau einer Seilbahn von Hauptbahnhof über die Uni zum Küllenhahn votieren würden?

29,3 Prozent stimmten für die Antwortmöglichkeit:
Ja, wenn das Konzept stimmt, die Kosten im Rahmen bleiben und plausibel, also auch in der Folgezeit wirtschaftlich vertretbar sind.

70.7 Prozent stimmten für die Antwortmöglichkeit:
Nein, die Planer können für viele der offenen Fragen (Trassenverlauf, Kosten, Betrieb, Notwendigkeit, Privatsphäre der Anwohner) keine überzeugenden Antworten geben.

Umfrageergebnis aus der Wuppertaler Rundschau vom 21.01.2017
Umfrageergebnis aus der Wuppertaler Rundschau vom 21.01.2017

Insgesamt haben 410 Personen an der Umfrage teilgenommen.

Dies ist bereits die fünfte Umfrage, welche von der Wuppertaler Rundschau zum Thema Seilbahn gemacht wurde. Eine kurze Übersicht:

 

„Gründlichkeit geht vor Geschwindigkeit“

Den Wuppertaler Stadtwerken und der Stadt Wuppertal liegen Gutachten vor, die von deutlich höheren Realisierungskosten des Seilbahnprojektes ausgehen, als bisher angenommen. Die Entscheidung über die Weiterverfolgung und den Einstieg in das Planfeststellungsverfahren wird verschoben. Ursprünglich sollte darüber im Februar abgestimmt werden.

Wie die Westdeutsche Zeitung (WZ) am 14. Januar 2017 berichtet, legt Oberbürgermeister Mucke Wert auf Sorgfalt bezüglich der Baukosten.

Wichtig ist, dass wir eine so verlässliche Zahl wie möglich bekommen, ehe wir weiter über die Seilbahn diskutieren. Gründlichkeit geht vor Geschwindigkeit.

Die Stadt Wuppertal und die Wuppertaler Stadtwerke haben jeweils voneinander unabhängige Gutachten vorliegen. Angaben über Baukosten variieren darin, sind jedoch deutlich höher als bisher angenommen. Das Gutachten der Stadt  geht von Baukosten zwischen 75 Millionen und 100 Millionen Euro aus. Im Gutachten für die WSW werden 90 Millionen Euro genannt. Beide Gutachten haben keine Mehrwehrtsteuer eingerechnet.

Verlauf der Projektkosten für eine Seilbahn in Wuppertal seit 2012
Verlauf der Projektkosten für eine Seilbahn in Wuppertal seit 2012

Laut Oberbürgermeister Mucke werden die Gutachter nun ihre Zahlen abstimmen. Dies soll bis März passieren. Eine Entscheidung über die Weiterführung des Projektes kann laut der WZ frühestens im Mai stattfinden.

Den aktuellen Artikel aus der Westdeutschen Zeitung sowie wie gewohnt in unserem Pressespiegel.

Trassenbegehung für Anwohner

Zunächst hat es eher klein angefangen. Wir hatten die Idee, die Kandidaten für die Wahl zum Wuppertaler Oberbürgermeister 2015 über die Seilbahntrasse zu informieren. Mittlerweile haben Mitglieder unserer Initiative bereits mehr als 20 Trassenbegehungen durchgeführt.

Aktuell planen wir eine Trassenbegehung, die sich speziell an Anwohner der geplanten Trasse richtet. Voraussichtlich im Mai 2017 wird der Rat der Stadt Wuppertal über die Fortführung des Seilbahnprojekts entscheiden. Nutzen Sie die Gelegenheit, um sich umfassend über dieses Projekt zu informieren.

Termin
Samstag, 21. Januar 2017
10:00 Uhr

Treffpunkt
Parkplatz Jung-Stilling Weg / Ecke Lavaterweg
In der Nähe des Fernsehturms Rigi Kulm

Weitere Informationen:
– Dauer der gesamten Veranstaltung: ca. 3 Stunden
– Festes Schuhwerk und wetterangepasste Kleidung sind für die Wanderung erforderlich
– Es ist auch möglich, Teilstücke mit zu wandern
– Die Rückfahrt vom Hauptbahnhof erfolgt mit dem ÖPNV (Fahrkarte erforderlich)

Trassenbegehung mit dem BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) im Oktober 2015
Trassenbegehung mit dem BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) im Oktober 2015

Planfeststellungsverfahren: Ausgang wäre ungewiss

Am 19. Dezember 2016, dem Tag der letzten Ratssitzung des Jahres, wurde eine rechtliche Stellungnahme des Rechtsanwaltes für Verwaltungsrecht Dr. Joachim Hagmann (Baumeister Rechtsanwälte, Münster) zum Wuppertaler Seibahnprojekt von der Stadt Wuppertal veröffentlicht.  Nach Auffassung von Dr. Heide, Fachanwal für Verwaltungsrecht von der Düsseldorfer Sozietät Patt Fischer – Feuring – Senger, bestätigt die Stellungnahme keinesfalls die juristische Machbarkeit der Seilbahn, wie in einigen Artikeln der lokalen Presse berichtet wurde (beispielsweise in der Westdeutschen Zeitung).

Lesen Sie nachfolgend die vollständigen Anmerkungen von Dr. Heide zur rechtlichen Stellungnahme Stadt Wuppertal – Projekt „Seilbahn“ (1569/16 CH).

Herr Rechtsanwalt Dr. Hagmann stellt schon in der Zusammenfassung unter 4 a) klar, dass nach seiner Auffassung keine Prognose dazu möglich ist, ob die geplante Seilbahn im Rahmen der Planfeststellung zugelassen werden kann oder nicht. Das Gutachten kann daher nicht für die Schlagzeile „die Seilbahn ist juristisch machbar“ bemüht werden.

Nach Auffassung von Herrn Rechtsanwalt Dr. Hagmann sind bislang keine Umstände erkennbar, die bereits jetzt ein absolutes Planungshindernis darstellen. Er könne aber, so die Zusammenfassung in 4 b), auch nicht ausschließen, dass zu einem späteren Zeitpunkt solche Verfahrenshindernisse erkannt werden müssen.

Die rechtliche Stellungnahme schildert die rechtlichen Rahmenbedingungen des Planfeststellungsverfahrens und dessen Ablauf. Hinsichtlich der Planrechtfertigung (S. 20) wird dargestellt, dass Erforderlichkeit nicht die Unausweichlichkeit der Planung bedeutet. Keine Ausführungen findet man zu der Frage, ob § 7 Seilbahngesetz NRW im Hinblick auf die notwendigen Enteignungen durch die Formulierung „erhebliches öffentliches Interesse“ höhere Anforderungen an die Planrechtfertigung stellt. Erfreulicherweise wird bestätigt, dass die Überspannung eines Grundstücks gegen den Willen des bzw. der Grundstückseigentümer rechtlich eine Enteignung im Sinne Gesetzes über Enteignungen und Entschädigungen für das Land Nordrhein-Westfalen bzw. Art. 14 Abs. 3 GG ist. Die Aussage, dass über die Zulässigkeit dieser Enteignungen bereits im Rahmen der Planrechtfertigung zu entscheiden ist, ist richtig. Die rechtlichen Hürden, die für eine solche Enteignung überwunden werden müssen, werden im Gutachten nicht dargestellt.

Zusammenfassend beschreibt die rechtliche Stellungnahme das Planfeststellungsverfahren zutreffend und skizziert die in die Abwägung einzustellenden Belange. Es kommt ausdrücklich nicht zu dem Ergebnis, dass die Seilbahn rechtlich machbar ist. Es kommt zu dem Ergebnis, dass derzeit keine Prognose zu den künftigen Abwägungsentscheidungen getroffen werden kann.

Letztlich bestätigt auch die von der Stadt Wuppertal in Auftrag gegebene rechtliche Stellungnahme, dass der Ausgang des Planfeststellungsverfahrens zumindest als ungewiss eingeschätzt wird. Der wesentliche Unterschied zu dem von uns erstellten Rechtsgutachten besteht darin, dass wir die Auffassung vertreten, dass zumindest auf der Grundlage der bisher bekannten Sachverhaltsinformationen ein erhebliches öffentliches Interesse, da die für den Bau der Seilbahn in der jetzigen Trasse notwendigen Enteignung rechtfertigen könnte, nicht vorliegt.

Düsseldorf, den 03.01.2017

RA Dr. J. Heide, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Herr Dr. Heide hat das Rechtsgutachten „Seilbahn 2025“ erstellt, welches durch Seilbahnfreies Wuppertal bereits im Februar 2016 vorgestellt und veröffentlicht wurde.