Archiv der Kategorie: Seilbahn

Alle Artikel zum Thema Seilbahn in Wuppertal

Seilbahnlärm: Geräuschbelastung an Stützen

Lärm bei einer Seilbahn? Dies scheint auf den ersten Blick ein zu vernachlässigendes Problem zu sein. So schreiben die Wuppertaler Stadtwerke (WSW) auf der Projekt-Website Seilbahn2025.de:

Das System Seilbahn liegt beim Vergleich der Lärmintensitäten deutlich unter dem des Busses bzw. dem des PKW-Verkehrs. Aufgrund technischer Gegebenheiten sind die Abstände der Lärmquellen zur Wohnbebauung beim System Seilbahn sehr groß. Im Vergleich dazu sind die Lärmquellen des Straßenverkehrs insbesondere in Innenstadtbereichen mitunter sehr nah an Wohngebäuden.

Seilbahn2025.de; Abgerufen am 27. Februar 2016

Bei näherer Betrachtung wird deutlich, dass Seilbahnlärm nicht zu vernachlässigen ist. In einer Serie von mehreren Blogbeiträgen werden wir das Thema Lärm ausführlich behandeln. Zunächst beginnen wir mit der Lärmentwicklung an Seilbahnstützen. Bei der aktuell vorgeschlagenen Strecke würden Stützen in direkter Nachbarschaft von Wohnhäusern stehen. Informationen zu den Stützenpositionen haben wir in der Rubrik Trassendetails zusammengestellt.

In der Rubrik FAQ der Projekt-Website werden die WSW in ihren Angaben zum Thema Seilbahnlärm bei Stützen etwas konkreter. Gleichzeitig wird jedoch auch klar gestellt, dass genaue Werte noch gar nicht vorhanden sein können:

Geräusche auf der Strecke entstehen lediglich beim Überfahren der Stützen. Hierbei entstehen Geräuschbelastungen von ca. 40 db(A). Zum Vergleich: Der Lärm einer normalen Verkehrsstraße erzeugt bis zu 80 db(A). Während der Fahrt in luftiger Höhe wird die Seilbahn in Bodennähe kaum zu hören sein. Konkrete Werte wurden im Rahmen der technischen Vorstudie nicht berechnet. Ein gesondertes Lärmgutachten wäre Bestandteil einer Umweltverträglichkeitsprüfung im weiteren Genehmigungsverfahren.

Seilbahn2025.de; Abgerufen am 27. Februar 2016

Bei der Geräuschentwicklung an Seilbahnstützen stellt sich die Frage, auf welchen Abstand sich die Angabe von 40dB(A) bezieht. Wären sie im Abstand von einem Meter von der Stütze gemessen worden, wäre das Lärmproblem tatsächlich zu vernachlässigen.  Es kämen weniger als 10dB(A) bei einer 64 Meter hohen Stütze am Boden an. Das entspräche einem Blätterrascheln in der Ferne. Üblicherweise wird aber im freien Feld keine Messung in einem Meter Entfernung durchgeführt, sondern an einem Messpunkt, den die Behörde festlegt. Es geht schließlich um die Geräuschbelastung von Mensch und Tier durch eine technische Anlage. Würden die 40dB(A) am Boden neben einer 64m hohen Stütze gemessen werden, hätten Anwohner direkt  bei der Stütze ständig (6Uhr bis 23Uhr) einen Geräuschpegel zu dulden, der einem Gespräch zwischen zwei Personen entspräche.

Da sich der Schallpegel mit Verdopplung des Abstandes im freien Feld um 6dB(A) verringert, hätte man erst in ca. 250m 30dB(A) erreicht. 30dB(A) entspricht, laut Lärmtabellen dem ticken von Uhren. Der Wert von 10dB(A) würde erst nach ca. 4km erreicht. Wie sind diese Werte ermittelt worden? Ganz einfach. Der Schalldruckpegel nimmt mit Verdopplung des Abstandes um 6 dB(A) ab (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Schalldruckpegel)

Beispiel:

Im Abstand von z.B. 64 Metern (Stützenhöhe) werden 40dB(A) gemessen. In 128 Metern werden dann 34dB(A) gemessen und in 256 Metern wären es noch 28dB(A).

Diagramm_Schallpegel_Entfernung

Die gesetzlichen Grenzwerte für Schallimisionen liegen in Deutschland in reinen Wohngebieten tagsüber bei 50dB(A) und Nachts bei 35dB(A). In dem obigen Szenario würde das bedeuten, dass ein Haus in unmittelbarer Nähe der Stütze tagsüber im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben belästigt wird und ab 22 Uhr Lärmgrenzwerte überschritten würden.

Anwohner in direkter Nachbarschaft von Seilbahnstützen würden unter permanteter Lärmbelastung bei Betrieb der Seilbahn leiden
Anwohner in direkter Nachbarschaft von Seilbahnstützen hätten eine permanenter Lärmbelastung bei Betrieb der Seilbahn zu dulden.

Übrigens: Dass die Gondeln des Systems Dreiseilumlaufbahn doch in Bodennähe deutlich zu hören sind, haben wir an dieser Stelle bereits im letzten Jahr aufgezeigt. Ein Besuch der Dreiseilumlaufbahn in Bozen hat überraschend gezeigt, dass auch auf offener Strecke, fernab von Stützen und Stationsgebäuden, mit Geräuschbelastung der einzelnen Gondeln zu rechnen ist.

BUND: Deutliche Kritik an Seilbahnplänen

Wenige Tage vor der Ratssitzung am 07. März hat die Kreisgruppe Wuppertal im Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) die Wuppertaler Stadtverordneten dazu aufgefordert, gegen weitere Untersuchungen des Seilbahnprojektes zu stimmen. Wie die Wuppertaler Rundschau auf ihrer Website in einem Artikel vom 01. März berichtet gibt es für den BUND drei wesentliche Aspekte für diese Aufforderung:

  1. Das erforderliche Fällen von zum Teil alten Baumbestand bei Realisierung des Seilbahnprojektes
  2. Die Position der fünften Stütze im Quellbereich des Hatzenbecker Bachs (ein gesetzlich geschütztes Fließgewässer)
  3. Die Befürchtung, dass die Menschen in der Südstadt aufgrund der zu erwartenden Ausdünnung von Buslinien auf verstärkt PKW nutzen werden.

Demnach hätte die Seilbahn auch offensichtliche Nachteile für die Umwelt bzw. die Natur in unserer Stadt. Der BUND unterstütze die Bürgerinitiative Seilbahnfreies Wuppertal.

Die Wuppertaler Stadtverordneten wurden per Mail persönlich angeschrieben. Die Wuppertaler Rundschau zitiert den BUND mit der Aufforderung:

„keine weiteren Geldmittel für Prüfungen zum Seilbahnprojekt zu bewilligen.“

Am 07. März entscheidet der Wuppertaler Rat, ob die Planungen für eine Seilbahn in Wuppertal starten sollen. In unserem Pressespiegel finden neben den Artikel der Wuppertaler Rundschau auch weitere Links und Presseberichte zu diesem Thema.

Geplante Überflughöhe im Realitätscheck

Die „Vorstudie zur technischen Machbarkeit einer Seilbahnverbindung in der Stadt Wuppertal“ des Ingenierbüros Schweiger („Seilbahnprofi“) kam zum Ergebnis, dass „aufgezeigte Vorzugsvariante mit einer Seilbahn gut umsetzbar ist“.

Diese „Vorzugsvariante“ sieht u.a. vor, dass private Wohnhäuser zum Teil in einer Höhe von deutlich unter 10 Metern überflogen werden sollen. Wie der Überflug einer 3S-Gondel in dieser Höhe wirkt, kann man sich in Koblenz unterhalb der Bergstation anschauen:

https://www.youtube.com/watch?v=9jmepNKRB8U

Nach den Planungen der WSW sollen täglich 3.200 Gondeln dieser Bauart über Häuser und Gärten in der Südstadt fliegen. Wie bereits erwähnt: In einigen Bereichen in einer ähnlichen Überflughöhe wie in diesem Video. In diesen Fällen dürften bspw. Hausgärten faktisch nicht mehr als solche nutzbar sein.

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Koblenz Rheinpromenade. Überflughöhe hier rd. 20 Meter.

Trassendetails

In der Diskussion um eine Seilbahn in Wuppertal werden viele Themen angesprochen. Dabei fällt vermehrt auf, dass Einzelheiten über die Trasse zum Teil nicht bekannt sind. Um sich ein eigenes vollständiges Meinungsbild machen zu können, sollte man  jedoch den bisher geplanten Trassenverlauf kennen.

Die Wuppertaler Stadtwerke haben in ihren Informationsveranstaltungen Mitte 2015 den Planungsstand des Ingenieurbüros Schweiger präsentiert. Dieser ist auch jetzt noch gültig. Die Planungen beinhalteten einen Trassenplan mit Orts- und Höhenangaben für Stützen, Gebäudepositionen und Überflughöhen der Gondeln über dem Boden. Darüber hinaus wurde auch die Vorstudie zur technischen Machbarkeit vorgestellt. Die Trasse wird darin als technisch machbar bewertet.

Wir haben für unsere Website nun eine neue Rubrik  erstellt: Trassendetails. Hier erläutern wir den Planungsstand der Vorstudie zur technischen Machbarkeit und ergänzen diese mit weiteren Informationen. Im ersten Teil beschäftigen wir uns mit den einzelnen Stützen und zeigen auf, wo die einzelnen Standorte lägen und welche Auswirkungen sie auf ihr direktes Umfeld hätten. Zu jeder Stütze haben wir Kritikpunkte und offene Fragen gesammelt.

Zur Veranschaulichung einzelner Details finden Sie beispielsweise Fotos des Seilbahnmodells der WSW in den Trassendetails. Diese werden durch Bilder eines durch Seilbahnfreies Wuppertal erstellten Computermodells ergänzt.
Zur Veranschaulichung einzelner Details finden Sie beispielsweise
Fotos des Seilbahnmodells der WSW in den Trassendetails. Diese werden durch Bilder eines durch Seilbahnfreies Wuppertal erstellten Computermodells ergänzt.

In den kommenden Tagen werden wir in den Trassendetails weitere Einzelheiten neben den Stützenpositionen zeigen.

Die Trassendetails finden Sie – neben den Links in diesem Blog – auch in der Menüleiste unserer Website.

Nach Rechtsgutachten: Ergebnis der Umfrage aus der Wuppertaler Rundschau

Nachdem in der vergangenen Woche ausgiebig in der lokalen Presse über das Rechtsgutachten berichtet wurde, hat die Wuppertaler Rundschau im Anschluss eine weitere Online-Umfrage gestartet. Die Frage lautete:

Glauben Sie, dass das Seilbahnprojekt trotz des Rechtsgutachtens der Gegner noch eine Chance hat?

Abgestimmt haben 779 Teilnehmer. Wie auch in den letzten beiden Umfragen der Wuppertaler Rundschau zum Thema Seilbahn im September und Oktober des letzten Jahres ist das Ergebnis auch dieses Mal wieder eindeutig.

Umfrageergebnis aus der Wuppertaler Rundschau vom 17. Februar 2016
Umfrageergebnis aus der Wuppertaler Rundschau vom 17. Februar 2016

Das vollständige Rechtsgutachtenfinden finden Sie am Ende unseres Blogbeitrages vom 16. Februar. Eine umfassende Sammlung von Presseberichten zu diesem Thema finden Sie in unserem Pressespiegel.

Rechtsgutachten „Seilbahn 2025“

Wie in unserer kürzlichen Mitteilung angekündigt, veröffentlichen wir hiermit das dem Verein „Seilbahnfreies Wuppertal e.V.“ vorliegende vollständige Rechtsgutachten zur geplanten Wuppertaler Seilbahn. Der Link zum Dokument befindet sich unten direkt hinter der folgenden Zusammenfassung:

  1. Auftraggeberin des Rechtsgutachtens ist die „GbR Rechtsgutachten zur Seilbahn Wuppertal“, in der sich Wuppertaler Bürgerinnen und Bürger zusammengeschlossen haben. Die „GbR Rechtsgutachten zur Seilbahn Wuppertal“ stellt dem Verein „Seilbahnfreies Wuppertal e.V.“ dieses Gutachten zur Verfügung.
  2. Erstellt wurde das Rechtsgutachten durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Jochen Heide, Partner der Kanzlei Patt Fischer Feuring Senger. Die Auswahl des Gutachters erfolgte nach Kontaktaufnahme und Erstgesprächen mit mehreren ausgewählten Fachanwaltskanzleien nicht zuletzt danach, dass Rechtsanwalt Dr. Heide seit dem Jahre 2007 von der Kohlenmonoxid-Pipeline betroffene Anwohner und Städte erfolgreich vertritt.
  3. Das Gutachten hat den Zweck, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Grenzen eines Seilbahnbaus in Wuppertal darzustellen. Es ist ausdrücklich kein Strategiepapier für eine künftige rechtliche Auseinandersetzung.
  4. Die Genehmigung einer Seilbahn erfolgt in Nordrhein-Westfalen auf Grundlage des Seilbahngesetzes. Seilbahngesetze gibt es in sämtlichen Bundesländern. Hintergrund ist die Notwendigkeit, eine Richtlinie der Europäischen Union umzusetzen. Die Existenz eines Seilbahngesetzes besagt deshalb nichts darüber, ob Seilbahnen erwünscht sind oder dem Gemeinwohl dienen.
  5. Welche konkreten Vorteile sich der Projektträger von der Errichtung und dem Betrieb der Seilbahn verspricht, lässt sich derzeit nicht sagen. Bislang weigert sich der Projektträger, hierzu konkrete Angaben zu machen. Insbesondere werden die aus Verkehrserhebungen bekannten Fahrgastzahlen zu den Linien, die durch die Seilbahn ersetzt bzw. ergänzt werden sollen, nicht genannt. Diese fehlende Transparenz ist für ein Infrastrukturvorhaben dieser Größenordnung sehr ungewöhnlich.
  6. Ohne Enteignung ist die Inanspruchnahme von Grundstücken durch die Seilbahn gegen den Willen der Eigentümer nicht möglich. Für Grundstücke, die von der Seilbahn überspannt werden, ist die Eintragung einer Grunddienstbarkeit notwendig. Diese Eintragung erfolgt zwangsweise im Enteignungsverfahren. Die Auffassung, man könne ein Grundstück ohne entsprechende Grunddienstbarkeit „überschweben“, widerspricht der Rechtslage. Das zeigt bereits der Vergleich mit den Höchstspannungsfreileitungen, die in Höhen von deutlich mehr als 30 Metern oberhalb der Grundstücke verlaufen und ohne vernünftigen Zweifel nur im Wege der Enteignung durchgesetzt werden können, wenn der Eigentümer nicht zustimmt.
  7. Enteignungen sind gemäß Artikel 14 Abs. 3 Grundgesetz nur zulässig, wenn das Wohl der Allgemeinheit diese erfordert. Ob solche Gründe des Gemeinwohls vorliegen, wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu prüfen sein. Es muss sich um Gemeinwohlinteressen handeln, die im Rahmen einer Gesamtabwägung die widerstreitenden Belange, hier insbesondere das Grundrecht auf Eigentum, überwiegen. Es geht ausdrücklich nicht um allgemeine Interessen oder Mehrheitsentscheidungen. Das Vorhaben müsste, um Enteignungen rechtfertigen zu können, objektiv im Interesse der Allgemeinheit liegen.
  8. Gewichtige Gründe des Allgemeinwohls, die eine Enteignung rechtfertigen, sind nicht erkennbar. Weder eine punktuelle noch eine strukturelle Verbesserung der Erreichbarkeit von bereits jetzt verkehrsmäßig voll erschlossenen öffentlichen Gebäuden (Universität, Schulzentrum Süd) kann eine Enteignung rechtfertigen.
  9. Die Errichtung einer Seilbahn oberhalb von privat genutzten Wohngebäuden stellt zudem offensichtlich einen Verstoß gegen Art. 7 Europäische Grundrechte-Charta dar. Errichtung und Betrieb der Seilbahn führen zwangsläufig zu einer Verletzung des Rechtes auf Schutz der Privatsphäre und der Unverletzlichkeit der Wohnung.

vollständiges Rechtsgutachten:

Rechtsgutachten zur Zulässigkeit der Errichtung einer Dreiseilumlaufbahn in Wuppertal im Rahmen des Projekts „Seilbahn 2025“

Rechtsgutachten: Durchsetzbarkeit der Seilbahn nicht erkennbar

Von der Initiative Seilbahnfreies Wuppertal wurde heute (11. Februar 2016) die folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

Wenn der Stadtrat im März über den weiteren Verlauf zur Idee des Seilbahnbaus entscheidet, dann sollten auch rechtliche Rahmenbedingungen in die Entscheidungsfindung eingehen. Zu diesem Ergebnis kommt die Bürgerinitiative „Seilbahnfreies Wuppertal e.V.“ (SBFW). „Eine solch weitreichende Entscheidung muss ganzheitlich betrachtet werden. Dazu gehört auch der rechtliche Aspekt der Machbarkeit. Es ist unverständlich, dass viel Geld in weitere Planungen gesteckt werden soll, die letztlich doch nicht umsetzbar sind“ findet Antonino Zeidler, Vorsitzender SBFW. Der Bürgerinitiative wurde ein durch Privatpersonen finanziertes Gutachten zur Verfügung gestellt, das die rechtlichen Bedingungen zum Bau der geplanten Wuppertaler Seilbahn abklopft. „Eine Idee schön zu finden, heißt nicht, dass sie rechtlich durchzusetzen ist“, so Dr. Jochen Heide von der Düsseldorfer Sozietät Patt – Fischer – Feuring – Senger. In dem Rechtsgutachten wird dargelegt, dass die Machbarkeit der „Seilbahn 2025“ aus juristischer Sicht höchst zweifelhaft ist. Der Trassenverlauf ist über dicht bebautes Gebiet angelegt. Daher müssen für den Bau der Bahn Grundstückseigentümer enteignet werden – sofern diese nicht freiwillig der Eintragung einer Grunddienstbarkeit zustimmen. „Einfach „überschweben“ kann man ein Grundstück nicht – dies widerspricht der Rechtslage“, sagt Heide. Enteignungen sind aber nur dann zulässig, wenn das Wohl der Allgemeinheit diese erfordert. Die öffentlichen Gebäude – wie die Universität und das Schulzentrum Süd – sind schon jetzt verkehrsmäßig voll erschlossen. Eine Seilbahn würde weder zu einer punktuellen noch zu einer strukturellen Verbesserung führen. Für Heide sind „gewichtige Gründe des Allgemeinwohls, die Enteignungen rechtfertigen, nicht erkennbar“.

Zeidler fordert die Stadtspitze dazu auf, sich mit dem Gutachten auseinanderzusetzen. „Wir haben die Ergebnisse bewusst jetzt veröffentlicht. Hierdurch sind wir sicher, dass alle Beteiligten, die über den Fortgang des Projektes entscheiden wollen, die Möglichkeit haben, sich zu informieren. Uns ist größtmögliche Transparenz wichtig“ betont Zeidler. Zudem wurde das Rechtsgutachten der Stadtverwaltung in Person des neuen Dezernenten für Bürgerbeteiligung, Herrn Paschalis, überreicht. Des weiteren besteht das Angebot der Initiative an die Entscheidungsträger der Stadt, das Gutachten durch Herrn Dr. Heide vorstellen zu lassen und für Fragen zur Verfügung zu stehen.

In Kürze wird das komplette Rechtsgutachten auf unserer Website veröffentlicht und für die Allgemeinheit zur Verfügung gestellt.

Vorstellung des Rechtsgutachtens – Ankündigungen in der Presse

Nach den Informationsveranstaltungen der Wuppertaler Stadtwerke über die Planungen, eine Seilbahn in der Wuppertaler Südstadt zu bauen, haben Wuppertaler Privatpersonen ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die bisherige Berichterstattung zur Ankündigung des Gutachtens in der lokalen Presse:

Zunächst hat die „Westdeutsche Zeitung“ Wuppertal über das Rechtsgutachten berichtet. Auf der Titelseite der Ausgabe vom 20. Januar wies der kurze  Artikel „Seilbahngegner kündigen Rechtsgutachten an“ auf einen weiteren Bericht im Innenteil hin. Dieser nahm wiederum beinahe die gesamte Titelseite des Lokalteils ein. In „Stoppt Rechtsgutachten die Seilbahn?“ Wird ausführlich über die Ausgangslage des Gutachtens berichtet. Neben einer Info-Box über die Seilbahnpläne wurde die Seite durch den Kommentar „Seilbahn am dünnen Faden“ komplettiert.
Der gleiche Artikel ist auch auf der Website des Solinger Tageblatts mit der Überschrift „Gutachten könnte Seilbahn stoppen“ zu finden

In der vergangenen Woche berichtete auch die „Cronenberger Woche“ kurz über dieses Thema. Im Artikel „Seilbahn: Gegner stellen Gutachten vor“ wird das Rechtsgutachten angekündigt.

Auch Radio Wuppertal berichtete heute (Donnerstag, 11. Februar 2016) in den Lokalnachrichten zur vollen und halben Stunde über die Veröffentlichung. Diese Meldung wurde auch auf der Website des Radiosenders veröffentlicht.

Das Rechtsgutachten wurde heute der Wuppertaler Lokalpresse im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt. Einzelheiten daraus werden wir in kürze an dieser Stelle veröffentlichen.

Weitere aktuelle Pressemeldungen, Artikel und Leserbriefe rund um das Thema Seilbahn in Wuppertal finden Sie weiterhin in unserem Pressespiegel.

Kostenfaktor Seilbahnkabine

Seilbahnkabine: Rittner Seilbahn in Bozen, Südtirol
Seilbahnkabine: Rittner Seilbahn in Bozen, Südtirol

In der Vorstudie zur technischen Machbarkeit einer Seilbahn in Wuppertal wird mit zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten von Seilbahngondeln geworben. Im Unterpunkt Ausstattung der Fahrbetriebsmittel (11.1.3.1) heißt es:

Moderne Seilbahnen bieten jeden erdenklichen Komfort, den Straßenbahnen und Busse auch aufweisen können.

Es folgen Ausführungen, wie Seilbahnkabinen ausgeführt sein können. Ganz am Ende der Studie erfolgt die Kostenabschätzung. Als Einleitung ist zu lesen:

Die Kosten der einzelnen Elemente einer Dreiseil-Umlaufbahn mit der beschriebenen Streckenführung ohne Berücksichtigung von Sonderlösungen aufgrund städtebaulicher Vorgaben und Wünschen sind zirka wie folgt anzunehmen: (…)

41 Fahrbetriebsmittel                                    9,2 Mio. €

Dem einleitenen Satz ist zu entnehmen, dass in der Kostenaufstellung eine Grundversion angenommen wird. Sonderwünsche bedeuten also Mehrkosten.

Der Gondelhersteller CWA ist ein Tochterunternehmen des Seilbahnbauers Doppelmayr. Das Aktuelle Gondelmodell für Dreiseilumlaufbahnen heißt Taris. Auf der entsprechenden Website von CWA werden die Optionen angegeben.

  • Einzelsitze (für den Öffentlichen Verkehr)
  • Innenbeleuchtung / LED Notbeleuchtung
  • Lüftungskickpaneel im Fußbereich
  • Einsprechvorrichtung für Durchsagen
  • Gegensprecheinrichtung für Notfälle
  • Infotainment-System
  • Stromversorgung der Kabine durch Kondensatoren und / oder Laufrollengeneratoren

Eine Heizung wird unter den möglichen Optionen nicht erwähnt.

Im ÖPNV selbstverständliche Ausstattungen sind in der Basisversion einer Seilbahnkabine moderner Bauart nicht vorgesehen. Auch wenn den Ausstattungsmöglichkeiten kaum Grenzen kennen, muss sich bei Weiterverfolgung der Seilbahnidee in Wuppertal erst einmal zeigen, mit welchen Gesamtkosten für Seilbahnkabinen wirklich gerechnet werden muss.

Seilbahnkabine: Peak 2 Peak Gondola, Whistler, Canada
Seilbahnkabine: Peak 2 Peak Gondola, Whistler, Canada

Privatsphäre: Split-Screen Video vergleicht die Schwebebahn mit einer Seilbahn

Im August des vergangenen Jahres haben wir an dieser Stelle über die Störung der Privatsphäre durch eine Seilbahntrasse über der Wuppertaler Südstadt berichtet. Wir zitierten den Verkehrsexperten Univ.-Prof. em. Dr.-Ing. Joachim Fiedler, der zu diesem Thema einen Vergleich einer Seilbahn mit der Schwebebahn heranzog. Es wurde beschrieben, dass die Wahrnehmungsdauer bei einer Fahrt mit der Schwebebahn durch Sonborn oder Vohwinkel zu kurz ist, um Details an bzw. in Gebäuden zu erkennen. Im Gegensatz zu einer Seilbahn ist die Geschwindigkeit sehr hoch und der Abstand zu gebäuden sehr gering.

Die Bürgerinitiative Seilbahnfreies Wuppertal hat nun ein Video erstellt, in dem die Schwebebahn direkt mit einer Seilbahn verglichen wird. Als Beispiel für die Seilbahn wurde hier die Pfänderbahn in Bregenz am Bodensee genommen. Achten Sie einmal darauf, wie lang Sie einzelne Details beim Blick aus einer Seilbahn und bei einer Schwebebahnfahrt erkennen können.