Schlagwort-Archive: Fahrgasatzahlen

Pressemitteilung: WSW liegen falsch

Seilbahn-Pressebild Cronenberger Strasse
Seilbahn-Pressebild Cronenberger Strasse

Deren eigene Fahrgastzahlenerhebung zeigt: 15.000 Fahrgäste auf den Südhöhen, Seilbahn aber soll alleine über 18.000 Fahrgäste jeden Tag transportieren.

Die WSW liegen falsch, wenn sie behaupten, dass der Verein Seilbahnfreies Wuppertal e.V. “wahrheitswidrige” Zahlen verwendet. Die Datengrundlage sind die von den WSW selbst ermittelten Fahrgastzahlen aus den automatisierten Zählgeräten sowie zusätzlichen Handzählungen. Diese Fahrgastzahlen sind uns durch einen Leak von den WSW zugespielt worden.

Ein WSW-Mitarbeiter bestätigte heute sogar gegenüber dem Oberbürgermeisterbüro die so ermittelten Zahlen als die „tatsächlichen Fahrgastzahlen“. Und diese von den WSW selbst ermittelten Fahrgastzahlen zeigen: auf den gesamten Südhöhen bis Hahnerberg fahren auf den bis zu acht Linien weniger als 15.000 Fahrgäste am Tag, sogar mit der Linie 615. Alleine in der Seilbahn sollen es laut Gutachten aber über 18.000 Fahrgäste sein, dabei fahren – durch ein Ingenieurbüro im Auftrag der WSW ermittelt – nur 6500 Fahrgäste von und zur Uni.

Nun ist es an der Zeit von Seiten der Stadt und der Wuppertaler Stadtwerke alle Fakten auf den Tisch zu legen. Denn neben den augenscheinlich verdoppelten Fahrgastzahlen sind mutmaßlich auch Reisezeiten falsch in die Nutzen-Kosten-Analyse eingeflossen.

Pressemitteilung: Neue Fahrgastzahlen – kein Fördergeld für die Seilbahn

Seilbahn-Pressebild Wuppertal Küllenhahn
Seilbahn-Pressebild Wuppertal Küllenhahn

Die der Bürgerinitiative Seilbahnfreies Wuppertal vorliegenden Fahrgastzahlen zeigen eindeutig und für jeden nachprüfbar: Die in Gutachten angegebenen Fahrgastzahlen sind viel zu hoch angesetzt und verdoppeln künstlich die tatsächliche jetzige ÖPNV-Nachfrage. Die Seilbahn ist damit nicht förderfähig und ein Einstieg ins Planfeststellungsverfahren reine Geldverschwendung.

Seit dreieinhalb Jahren bemüht sich die Bürgerinitiative Seilbahnfreies Wuppertal um eine Veröffentlichung der Fahrgastzahlen. Die WSW verweisen auf das Betriebsgeheimnis und über drei Dutzend Anfragen an das Oberbürgermeisterbüro blieben sämtlich in der Sache unbeantwortet. Dabei ist die Frage so simpel wie einleuchtend: Wie viele Fahrgäste benutzen den ÖPNV zwischen Hauptbahnhof und Küllenhahn? Denn mit der Seilbahn sollen angeblich über 18.000 Fahrgäste fahren. Davon würden 20% neue Fahrgäste sein, so die Nutzen-Kosten-Untersuchung.

Die der Bürgerinitiative Seilbahnfreies Wuppertal zur Verfügung gestellten Fahrgastzahlen zeigen nun, dass auf den gesamten Südhöhen auf bis zu acht Linien weniger als 15.000 Fahrgäste fahren – der Fachausdruck hier ist maximale Querschnittsbelastung. Hierunter fallen damit auch alle Fahrgäste, die an der Neckarstraße, an der Blanckstraße, am Friedenhain, in der Ravensberger Straße oder im Johannistal ein- oder aussteigen – Fahrgäste also, die die Seilbahn nicht direkt bzw. nur über Umwege nutzen können. Übrig bleiben die knapp 6500 Fahrgäste von und zur Universität am Tag, die von der PGV Köln im Auftrag der WSW tatsächlich gemessen wurden. Wie hieraus über 18.000 Fahrgäste werden sollen, kommt einem gutachterlichen Wunder gleich, das durch Zurückhalten der realen Fahrgastzahlen bis nach dem Bürgerentscheid gar nicht erst ans Tageslicht kommen sollte.

Eine Seilbahn mag ein spannendes Projekt und für die Universität ein Alleinstellungsmerkmal sein. Bei dem geplanten Projekt geht es allerdings um ein ÖPNV-Projekt, das als solches bewertet werden muss und nur als solches bewertet werden darf. Dies schreiben Gesetze und Verfahren zwingend vor. Durch die nun vorliegenden Fahrgastzahlen kann eine Förderfähigkeit für dieses ÖPNV-Projekt gar nicht mehr festgestellt werden.

Anstatt in ein 10 Millionen Euro teures Planfeststellungsverfahren für ein Projekt einzusteigen, für das es am Ende keine Fördergelder geben kann, können die Wuppertaler Bürger dem Projekt nun aktiv den Geldhahn abdrehen und damit Ihr eigenes Geld vor einer sinnlosen Verschwendung retten. „Nein“ zur Seilbahn ist hier die bessere Wahl.

Erfolg vor Verwaltungsgericht – der Hintergrund der Klage

Im Mai 2015 haben die WSW drei Informationsveranstaltungen zur Seilbahn durchgeführt. Mit diesen Terminen und einer eigens geschalteten Internetseite (www.seilbahn2025.de) wollten die WSW nach außen Transparenz demonstrieren. Es gab auch die Möglichkeit, auf den Veranstaltungen und per Mail Fragen an die WSW zu richten.

Von dieser Möglichkeit haben einige Mitglieder regen Gebrauch gemacht. Allerdings war schon im Spätsommer 2015 festzustellen, dass die Antworten immer ausweichender und pauschaler wurden. Im Gegensatz dazu wurden die Fragen immer konkreter. Da Prof. Dr. Gennat zu diesem Zeitpunkt bereits sehr präzise Berechnungen zur Auslastung und Effizienz vorgelegt hatte, stand insbesondere die Frage im Raum, ob die Ersetzung von Busfahrten durch eine Seilbahn angesichts der tatsächlichen Fahrgastbewegungen in der Südstadt überhaupt Sinn ergeben kann.

Da deutlich wurde, dass die WSW immer weniger bereit waren, ernsthaft und detailliert auf Sachfragen zu antworten, haben wir das Instrument einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) eingesetzt. Zweck dieses Gesetzes ist es, den freien Zugang zu den bei den öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen zu gewährleisten (§ 1 IFG NRW). Dieses Gesetz gilt auch für Betriebe, die in öffentlicher Hand sind, wie die Wuppertaler Stadtwerke oder den VRR.

Zu unserer Überraschung sind diese Fragen alle abgeschmettert worden. Zum Teil berief man sich darauf, dass man nicht auskunftspflichtig sei, zum Teil darauf, dass es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handeln würde.

Ende 2015 haben wir deshalb beschlossen, diese Frage als Präzedenzfall vor ein Gericht zu treiben. Zu diesem Zweck hat eines unserer Mitglieder mit anwaltlicher Hilfe am 22.12.2015 ein Auskunftsersuchen an den VRR gestellt, das erwartungsgemäß am 29.01.2016 abgelehnt wurde. Daraufhin haben wir am 17.02.2016 Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingelegt. Dem Mitglied wurde durch den Verein volle Rechtskostenerstattung zugesichert. Die anwaltliche Beratung und Klagevertretung erfolgte durch Dr. Jochen Heide von der Kanzlei Patt-Fischer-Feuring-Senger in Düsseldorf.

Der VRR sollte uns Auskunft über das Ergebnis aktueller Fahrgastzahlenerhebungen für die Linien 603, 613, 615, 625, 635/607, 645, CE64, CE65, E-Wagen Campus Freudenberg E860 und Uni-Express liefern.

Am 08.03.2016 wurde das Verfahren zuständigkeitshalber an das Verwaltungsgericht Düsseldorf übergeben.

Im Laufe dieses Verfahrens wurden zunächst viele Schriftsätze ausgetauscht. Am 06.08.2018 kam es dann nach über zwei Jahren zu einem Gerichtstermin. Der Richter machte in der Verhandlung deutlich, dass er den Auskunftsanspruch für begründet hält. Die gegnerischen Anwälte des VRR mussten daraufhin ein längeres Telefongespräch mit den WSW führen und waren anschließend bereit, dem Auskunftsersuchen zu entsprechen und alle Verfahrenskosten (also auch unsere Anwaltskosten) zu übernehmen.

Da dies über eine Vergleichsvereinbarung beschlossen wurde, ist dieses Ergebnis rechtskräftig und für die WSW verpflichtend.

Mit dem Verlauf und dem Ergebnis dieses Verfahrens konnten wir deutlich aufzeigen, dass Schlagworte wie Transparenz und Bürgerbeteiligung nur vorgeschoben sind. Wenn es um den Kern der Sache geht, möchten die Entscheidungsträger im Wuppertaler Rathaus und an der Bromberger Straße die Deutungshoheit unbedingt behalten.

In den nächsten Wochen werden wir die Situation gemeinsam mit unserem Anwalt analysieren, natürlich Einblick in die Daten nehmen und daraus neue Schlüsse zur Sinnhaftigkeit einer Seilbahn ziehen. Gleichzeitig werden wir das Instrument des IFG weiterhin überall nutzen, wo es nötig scheint und dies bei weiteren Widerständen auch wieder gerichtlich durchsetzen.

Dr. Heide ist als Fachanwalt für Verwaltungsrecht äußerst erfolgreich und angesehen. Unter anderem hat er als Rechtsanwalt für einen Stopp einer 67km langen, von Bayer geplanten CO-Pipeline im Rheinland gesorgt. Er ist überzeugt, dass der Bau der geplanten Seilbahn rechtlich nicht durchsetzbar ist und hat das bereits in einem Rechtsgutachten dargelegt. Die WSW haben hierzu noch keine ernsthafte juristische Risikoanalyse erstellt. Im Verlaufe des Bürgergutachtens wurden lediglich Verfahrensschritte und rechtliche Rahmenbedingungen dargestellt.

Dr. Heide (2. von rechts) auf der Pressekonferenz zur Vorstellung des Rechtsgutachtens im Februar 2016

Bleiben Sie also zuversichtlich. Wir halten Sie auf dem Laufenden und ruhen uns nicht aus!

Die Pressemitteilung Erfolg für „Seilbahnfreies Wuppertal“ vor Verwaltungsgericht finden Sie hier.