Von der Initiative Seilbahnfreies Wuppertal wurde heute (11. Februar 2016) die folgende Pressemitteilung veröffentlicht:
Wenn der Stadtrat im März über den weiteren Verlauf zur Idee des Seilbahnbaus entscheidet, dann sollten auch rechtliche Rahmenbedingungen in die Entscheidungsfindung eingehen. Zu diesem Ergebnis kommt die Bürgerinitiative „Seilbahnfreies Wuppertal e.V.“ (SBFW). „Eine solch weitreichende Entscheidung muss ganzheitlich betrachtet werden. Dazu gehört auch der rechtliche Aspekt der Machbarkeit. Es ist unverständlich, dass viel Geld in weitere Planungen gesteckt werden soll, die letztlich doch nicht umsetzbar sind“ findet Antonino Zeidler, Vorsitzender SBFW. Der Bürgerinitiative wurde ein durch Privatpersonen finanziertes Gutachten zur Verfügung gestellt, das die rechtlichen Bedingungen zum Bau der geplanten Wuppertaler Seilbahn abklopft. „Eine Idee schön zu finden, heißt nicht, dass sie rechtlich durchzusetzen ist“, so Dr. Jochen Heide von der Düsseldorfer Sozietät Patt – Fischer – Feuring – Senger. In dem Rechtsgutachten wird dargelegt, dass die Machbarkeit der „Seilbahn 2025“ aus juristischer Sicht höchst zweifelhaft ist. Der Trassenverlauf ist über dicht bebautes Gebiet angelegt. Daher müssen für den Bau der Bahn Grundstückseigentümer enteignet werden – sofern diese nicht freiwillig der Eintragung einer Grunddienstbarkeit zustimmen. „Einfach „überschweben“ kann man ein Grundstück nicht – dies widerspricht der Rechtslage“, sagt Heide. Enteignungen sind aber nur dann zulässig, wenn das Wohl der Allgemeinheit diese erfordert. Die öffentlichen Gebäude – wie die Universität und das Schulzentrum Süd – sind schon jetzt verkehrsmäßig voll erschlossen. Eine Seilbahn würde weder zu einer punktuellen noch zu einer strukturellen Verbesserung führen. Für Heide sind „gewichtige Gründe des Allgemeinwohls, die Enteignungen rechtfertigen, nicht erkennbar“.
Zeidler fordert die Stadtspitze dazu auf, sich mit dem Gutachten auseinanderzusetzen. „Wir haben die Ergebnisse bewusst jetzt veröffentlicht. Hierdurch sind wir sicher, dass alle Beteiligten, die über den Fortgang des Projektes entscheiden wollen, die Möglichkeit haben, sich zu informieren. Uns ist größtmögliche Transparenz wichtig“ betont Zeidler. Zudem wurde das Rechtsgutachten der Stadtverwaltung in Person des neuen Dezernenten für Bürgerbeteiligung, Herrn Paschalis, überreicht. Des weiteren besteht das Angebot der Initiative an die Entscheidungsträger der Stadt, das Gutachten durch Herrn Dr. Heide vorstellen zu lassen und für Fragen zur Verfügung zu stehen.
In Kürze wird das komplette Rechtsgutachten auf unserer Website veröffentlicht und für die Allgemeinheit zur Verfügung gestellt.