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Erfolg vor Verwaltungsgericht – der Hintergrund der Klage

Im Mai 2015 haben die WSW drei Informationsveranstaltungen zur Seilbahn durchgeführt. Mit diesen Terminen und einer eigens geschalteten Internetseite (www.seilbahn2025.de) wollten die WSW nach außen Transparenz demonstrieren. Es gab auch die Möglichkeit, auf den Veranstaltungen und per Mail Fragen an die WSW zu richten.

Von dieser Möglichkeit haben einige Mitglieder regen Gebrauch gemacht. Allerdings war schon im Spätsommer 2015 festzustellen, dass die Antworten immer ausweichender und pauschaler wurden. Im Gegensatz dazu wurden die Fragen immer konkreter. Da Prof. Dr. Gennat zu diesem Zeitpunkt bereits sehr präzise Berechnungen zur Auslastung und Effizienz vorgelegt hatte, stand insbesondere die Frage im Raum, ob die Ersetzung von Busfahrten durch eine Seilbahn angesichts der tatsächlichen Fahrgastbewegungen in der Südstadt überhaupt Sinn ergeben kann.

Da deutlich wurde, dass die WSW immer weniger bereit waren, ernsthaft und detailliert auf Sachfragen zu antworten, haben wir das Instrument einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) eingesetzt. Zweck dieses Gesetzes ist es, den freien Zugang zu den bei den öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen zu gewährleisten (§ 1 IFG NRW). Dieses Gesetz gilt auch für Betriebe, die in öffentlicher Hand sind, wie die Wuppertaler Stadtwerke oder den VRR.

Zu unserer Überraschung sind diese Fragen alle abgeschmettert worden. Zum Teil berief man sich darauf, dass man nicht auskunftspflichtig sei, zum Teil darauf, dass es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handeln würde.

Ende 2015 haben wir deshalb beschlossen, diese Frage als Präzedenzfall vor ein Gericht zu treiben. Zu diesem Zweck hat eines unserer Mitglieder mit anwaltlicher Hilfe am 22.12.2015 ein Auskunftsersuchen an den VRR gestellt, das erwartungsgemäß am 29.01.2016 abgelehnt wurde. Daraufhin haben wir am 17.02.2016 Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingelegt. Dem Mitglied wurde durch den Verein volle Rechtskostenerstattung zugesichert. Die anwaltliche Beratung und Klagevertretung erfolgte durch Dr. Jochen Heide von der Kanzlei Patt-Fischer-Feuring-Senger in Düsseldorf.

Der VRR sollte uns Auskunft über das Ergebnis aktueller Fahrgastzahlenerhebungen für die Linien 603, 613, 615, 625, 635/607, 645, CE64, CE65, E-Wagen Campus Freudenberg E860 und Uni-Express liefern.

Am 08.03.2016 wurde das Verfahren zuständigkeitshalber an das Verwaltungsgericht Düsseldorf übergeben.

Im Laufe dieses Verfahrens wurden zunächst viele Schriftsätze ausgetauscht. Am 06.08.2018 kam es dann nach über zwei Jahren zu einem Gerichtstermin. Der Richter machte in der Verhandlung deutlich, dass er den Auskunftsanspruch für begründet hält. Die gegnerischen Anwälte des VRR mussten daraufhin ein längeres Telefongespräch mit den WSW führen und waren anschließend bereit, dem Auskunftsersuchen zu entsprechen und alle Verfahrenskosten (also auch unsere Anwaltskosten) zu übernehmen.

Da dies über eine Vergleichsvereinbarung beschlossen wurde, ist dieses Ergebnis rechtskräftig und für die WSW verpflichtend.

Mit dem Verlauf und dem Ergebnis dieses Verfahrens konnten wir deutlich aufzeigen, dass Schlagworte wie Transparenz und Bürgerbeteiligung nur vorgeschoben sind. Wenn es um den Kern der Sache geht, möchten die Entscheidungsträger im Wuppertaler Rathaus und an der Bromberger Straße die Deutungshoheit unbedingt behalten.

In den nächsten Wochen werden wir die Situation gemeinsam mit unserem Anwalt analysieren, natürlich Einblick in die Daten nehmen und daraus neue Schlüsse zur Sinnhaftigkeit einer Seilbahn ziehen. Gleichzeitig werden wir das Instrument des IFG weiterhin überall nutzen, wo es nötig scheint und dies bei weiteren Widerständen auch wieder gerichtlich durchsetzen.

Dr. Heide ist als Fachanwalt für Verwaltungsrecht äußerst erfolgreich und angesehen. Unter anderem hat er als Rechtsanwalt für einen Stopp einer 67km langen, von Bayer geplanten CO-Pipeline im Rheinland gesorgt. Er ist überzeugt, dass der Bau der geplanten Seilbahn rechtlich nicht durchsetzbar ist und hat das bereits in einem Rechtsgutachten dargelegt. Die WSW haben hierzu noch keine ernsthafte juristische Risikoanalyse erstellt. Im Verlaufe des Bürgergutachtens wurden lediglich Verfahrensschritte und rechtliche Rahmenbedingungen dargestellt.

Dr. Heide (2. von rechts) auf der Pressekonferenz zur Vorstellung des Rechtsgutachtens im Februar 2016

Bleiben Sie also zuversichtlich. Wir halten Sie auf dem Laufenden und ruhen uns nicht aus!

Die Pressemitteilung Erfolg für „Seilbahnfreies Wuppertal“ vor Verwaltungsgericht finden Sie hier.

Erfolg für „Seilbahnfreies Wuppertal“ vor Verwaltungsgericht

Der Verein „Seilbahnfreies Wuppertal“ hat am Montag einen wichtigen Erfolg bezüglich der Offenlegung der Berechnungsgrundlagen zur Förderfähigkeit der Seilbahn verbucht. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf folgte der Rechtsauffassung des Vereins zum Informationsfreiheitsgesetz und verpflichtete den VRR zur Auskunft über das Fahrgastaufkommen auf den durch die Seilbahn betroffenen Buslinien.Dies wurde bisher durch den VRR abgelehnt, da die WSW Mobil dem VRR die Herausgabe dieser Daten unter Berufung auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse untersagt hatte.

Diese Zahlen bilden jedoch die Basis für die aktuell vorliegende positive standardisierte Bewertung und die daraus abgeleitete Förderfähigkeit. Eine Überprüfung dieser prognostizierten Förderfähigkeit war daher bis dato nicht möglich.

Die von Oberbürgermeister Andreas Mucke und der WSW Mobil versprochene Transparenz zum Thema Seilbahn konnte jetzt erst auf dem Klageweg teilweise hergestellt werden. Offenbar sollen Planungen, die abseits der öffentlichen Wahrnehmung getroffene Richtungsentscheidungen nachträglich legitimieren, nicht kritisch hinterfragt werden. Solange Politik und Verwaltung aber nicht bereit sind, mit dem Bürger auf Augenhöhe zu agieren und Informationen zu teilen, hat Bürgerbeteiligung nur einen Placebo-Effekt.

Der Verein „Seilbahnfreies Wuppertal“ wird in den kommenden Wochen das Ergebnis des Verfahrens mit seinem Anwalt beraten, die Daten zum Fahrgastaufkommen analysieren und bewerten, sowie auf Basis dieses Rechtsverfahrens gegebenenfalls die Offenlegung weiterer Basisdaten zur Berechnung der Förderfähigkeit bei der WSW Mobil einfordern.

Das im Jahr 2016 erstellte Rechtsgutachten finden Sie zusammen mit Simulationsbildern der Trasse und weiteren Informationen in unserem Download-Bereich.