Der Verein „Seilbahnfreies Wuppertal“ hat am Montag einen wichtigen Erfolg bezüglich der Offenlegung der Berechnungsgrundlagen zur Förderfähigkeit der Seilbahn verbucht. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf folgte der Rechtsauffassung des Vereins zum Informationsfreiheitsgesetz und verpflichtete den VRR zur Auskunft über das Fahrgastaufkommen auf den durch die Seilbahn betroffenen Buslinien.Dies wurde bisher durch den VRR abgelehnt, da die WSW Mobil dem VRR die Herausgabe dieser Daten unter Berufung auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse untersagt hatte.
Diese Zahlen bilden jedoch die Basis für die aktuell vorliegende positive standardisierte Bewertung und die daraus abgeleitete Förderfähigkeit. Eine Überprüfung dieser prognostizierten Förderfähigkeit war daher bis dato nicht möglich.
Die von Oberbürgermeister Andreas Mucke und der WSW Mobil versprochene Transparenz zum Thema Seilbahn konnte jetzt erst auf dem Klageweg teilweise hergestellt werden. Offenbar sollen Planungen, die abseits der öffentlichen Wahrnehmung getroffene Richtungsentscheidungen nachträglich legitimieren, nicht kritisch hinterfragt werden. Solange Politik und Verwaltung aber nicht bereit sind, mit dem Bürger auf Augenhöhe zu agieren und Informationen zu teilen, hat Bürgerbeteiligung nur einen Placebo-Effekt.
Der Verein „Seilbahnfreies Wuppertal“ wird in den kommenden Wochen das Ergebnis des Verfahrens mit seinem Anwalt beraten, die Daten zum Fahrgastaufkommen analysieren und bewerten, sowie auf Basis dieses Rechtsverfahrens gegebenenfalls die Offenlegung weiterer Basisdaten zur Berechnung der Förderfähigkeit bei der WSW Mobil einfordern.
Das im Jahr 2016 erstellte Rechtsgutachten finden Sie zusammen mit Simulationsbildern der Trasse und weiteren Informationen in unserem Download-Bereich.