Brandschutz

Wenn die Seilbahnplanungen mit der vom Ingenieurbüro Schweiger präferierten Trasse voran schreiten sollen, werden die Planer auf Probleme stoßen, die sehr schwer zu lösen sind. Eines dieser Probleme ist der Brandschutz. Damit ist nicht – wie man vielleicht zuerst meinen könnte – der Schutz der Anwohner unter der Trasse gemeint. Vielmehr müssen die Planer der Trasse alle Gebäude unter der Seilbahn bzw. in der unmittelbaren Umgebung als potentielle Gefahrenquelle für die Seilbahn betrachten.

Werden Seilbahnen neu gebaut, gilt der „Leitfaden über grundlegende Sicherheitsanforderungen für Seilbahnen im Hinblick auf den Brandschutz“, der vom Bayrischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie herausgegeben wurde. Er ist sowohl in Bayern als auch in Baden-Würtemberg gültig, also in den beiden Bundesländern mit der größten Anzahl an Personenseilbahnen, bedingt durch ihre Skigebiete. Demnach ist es sehr wahrscheinlich, dass er auch für urbane Seilbahnen in ganz Deutschland herangezogen wird.

Zum Thema Trassenführung gibt es klare Anweisungen. So heißt es im Leitfaden:

„Um eine schädigende Brandeinwirkung auf Seile, Stützen und Fahrzeuge zu vermeiden, muss seitlich der Trasse ein ausreichender horizontaler Abstand von Gebäuden zu den Seilen gegeben sein.“

Im Hinblick auf den Brandschutz ist die Frage nach der Überfahrthöhe über Gebäude also völlig irrelevant. Gebäudeüberfahrten sind demnach zu vermeiden. Diese Aussage steht allerdings im krassen Widerspruch zur aktuell vorgeschlagenen Trasse. Wieso hat das Ingenieurbüro Schweiger die Trasse einfach über zahlreiche Gebäude geplant? Es gibt eine „Hintertür“ im Brandschutz Leitfaden für Seilbahnen, der in bestimmten Fällen Ausnahmen vorsieht:

„Im Einzelfall sind Abweichungen von den Sicherheitsanforderungen dann möglich, wenn insbesondere das angestrebte Schutzziel „Räumung der Bahn im Brandfall“ hinreichend gesichert ist.“

In wie fern bei der Seilbahn in Wuppertal von „Einzelfall“ gesprochen werden kann, muss im weiteren Planungsverfahren geklärt werden.

Gebäudeüberfahrt in der unteren Südstadt im Bereich Gambrinusstraße / Malzstraße (Google Earth)
Gebäudeüberfahrt in der unteren Südstadt im Bereich Gambrinusstraße / Malzstraße (Google Earth)

In der aktuell vorgeschlagenen Trasse steht fest, dass eine Vielzahl an unterschiedlichen Gebäuden überfahren würde. Was bedeutet dies nun für die Seilbahnidee? Ohne ein umfassendes Sicherheitskonzept dürfen Gebäude laut des Brandschutzleitfandens nicht einfach überfahren werden. Würde die Seilbahn über Gebäude realisiert, ist mit erheblichen Maßnahmen an Gebäuden unter der Trasse zu rechnen.

Überfahrt des Bereichs Cläre-Blaeser-Straße (Google Earth)
Überfahrt des Bereichs Cläre-Blaeser-Straße (Google Earth)

Einen ersten Hinweis über den Umfang der notwendigen Maßnahmen gibt ausgerechnet die Ausarbeitung „Rechtsfragen zum Seilbahnprojekt“ von Pro Bahn vom Dezember 2013, ausgearbeitet von Axel Sindram (auch Mitglied von Pro Seilbahn Wuppertal). Die Ausarbeitung wurde zunächst auf der Website des Vereins „Pro Seilbahn Wuppertal“ Veröffentlicht, der Link auf den entsprechenden Blogbeitrag  wurde jedoch vor dem Bürgerbeteiligungsverfahren im September 2016 wieder entfernt. Allerdings ist das Dokument weiterhin unter diesem Link abrufbar.

Im Unterpunkt 8 (Brandschutz) werden drei Anforderungen an Gebäude unterhalb der Trasse genannt.

Brandmeldeeinrichtunen

Auch wenn Rauchmelder in Wohnungen bis Ende 2016 verpflichtend sein werden, muss hier mit erheblichen Arbeiten gerechnet werden. Denn Pflicht sind nur „normale“ Rauchmelder. Für Gebäude unterhalb einer Seilbahn muss ein System installiert werden, in dem einzelne Rauchmelder mit der Zentrale kommunizieren. Das erfordert eine störungsfreie Datenverbindung zu jedem Rauchmelder. Auch werden höhere Anforderungen an die Energiezufuhr notwendig sein. Die meisten vorhandenen Rauchmelder in Privathaushalten werden mit Batterien oder Akkus betrieben. Selten steht eine separate Deckenbrennstelle für Rauchmelder zur Verfügung. An jedem Gebäude unterhalb der Trasse müssen demnach Rauchmelder mit den entsprechenden Anschlüssen nachgerüstet werden. Es ist auch davon auszugehen, dass jeder Raum mit einem Rauchmelder ausgerüstet werden muss. Die Beschaffung und der Einbau verursachen Kosten, die bisher an keiner Stelle berücksichtigt wurden. Was würde auf Anwohner zukommen, wenn ihre Wohnungen umgerüstet werden. Können sie überhaupt dort Wohnen bleiben? Hinzu kommt der Aufwand bezüglich Prüfungen / Wartung der kompletten Anlage.

Überfahrt der Uni-Mensa: Gebäude mit Großküche (Google Earth)
Überfahrt der Uni-Mensa: Gebäude mit Großküche (Google Earth)

Gebäudedächer

Auch was Anforderungen an Dächer von Gebäuden unter einer Seilbahntrasse gibt es hinweise in der  Ausarbeitung von Pro Bahn:

Für die Seilbahn ist besonders § 92 SBauVO bedeutsam, der nicht brennbare Baustoffe für Hochhausdächer vorschreibt und damit einen gewissen Schutz nach oben gewährleistet. Für andere überquerte Gebäude wären nicht brennbare Dächer wohl. ebenfalls zu fordern.

Es ist also bereits jetzt abzusehen, dass eine Prüfung und Bewertung hinsichtlich des Brandschutzes an allen Dächern der zu überfahrenen Gebäuden vorgenommen werden muss. Darüber hinaus würde es notwendig, eine Vielzahl an Gebäudedächern entsprechend der Brandschutzauflagen für eine darüber führende Seilbahntrasse zu erneuern. Auch hierfür wurden bisher keine Kosten kalkuliert bzw. berücksichtigt.

Überfahrt diverser Gartenlauben und des Ver-einsheims des Kleingartenvereins Edelweiß (Google Earth)
Überfahrt diverser Gartenlauben und des Vereinsheims des Kleingartenvereins Edelweiß (Google Earth)

Feuerlöscheinrichtungen

Wenn die Ausarbeitung von Pro Bahn Recht behält, wären neben Brandmeldeeinrichtungen auch Feuerlöscheinrichtungen für jedes Gebäude unter der Trasse zu fordern. Werden dann alle Hausbesitzer dazu gezwungen, Sprinkleranlagen in ihre Häuser einbauen zu lassen? UNter Anderem in jede überfahrene Kleingartenlaube des Kleingartenvereins Edelweiß? Ist das wirklich realistisch?

Fazit

Entlang der aktuell geplanten Trasse gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Gebäude die direkt überflogen werden. Dazu gehören:

  • Mehrfamilienhäuser im Bereich der unteren Südstadt
  • Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften
  • Die Kindertagesstätte Distelbeck
  • Das Gebäude der Uni-Mensa
  • Gartenlauben und ein Vereinsheim
  • KFZ-Garagen

Um Seilbahnen über bebauten Gebieten in Deutschland betreiben zu können, müssen Voraussetzungen bezüglich des Brandschutzkonzeptes erfüllt sein. In welchem Umfang Arbeiten an Gebäuden unter der Trasse durchzuführen wären, muss zeitnah geklärt und mit Anwohnern kommuniziert werden. Wenn tatsächlich Arbeiten an Gebäuden in einem Umfang wie in der Ausarbeitung von Pro Bahn beschrieben durchgeführt werden müssen, dann bedeutet dies erhebliche Eingriffe in die Bausubstanz und Beeinträchtigungen für Anwohner. Darüber hinaus wurden bisher keinerlei Kosten hierfür berücksichtigt.