Fakten zur Finanzierung

In ihren Informationsveranstaltungen teilten die Wuppertaler Stadtwerke (WSW) mit, dass eine Förderung von 90 Prozent für das Seilbahnprojekt möglich wäre. Auch wenn es eher fraglich ist, gehen wir im folgenden Text davon aus, dass die Projektkosten wirklich nur 50 Millionen Euro betragen würden. Wäre die Förderung von 45 Millionen Euro realistisch?

Gemeint ist hier der § 12ÖGNVG NRW (Gesetz des öffentlichen Personennahverkehrs in Nordrhein Westfahlen). Demnach liegt die Förderrate für „den Neu- und Ausbau von Verkehrswegen“ bei 90 Prozent.

Das Land Nordrhein-Westfahlen stellt seit 2008 120 Millionen Euro pro Jahr zur Förderung von Infrastrukturprojekten des öffentlichen Personen-Nahverkehrs zur Verfügung. Das Geld wird auf die Verkehrsverbunde aufgeteilt. Der Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR) erhält davon 64 Millionen Euro pro Jahr. Dieser Betrag muss wiederum auf alle 23 Städte und Kreise innerhalb des VRR verteilt werden. Die geförderten Projekte und weitere, detaillierte Informationen  veröffentlicht der VRR auf seiner Website.

Geförderte Projekte des VRR nach $12 ÖPNVG NRW
Geförderte Projekte des VRR nach $12 ÖPNVG NRW

Im Schnitt werden also 69 Projekte mit insgesamt 64 Millionen Euro pro Jahr gefördert. Kennt man diese Zahlen, erscheint es eher unrealistisch, dass Wuppertal eine Förderung von 45 Millionen Euro für ein einzelnes Projekt bekommt.

Man kann die Ansicht vertreten, dass die Förderung des Seilbahnprojektes auf jeden Fall vorangetrieben werden muss, damit Geld aus diesem Fördertopf nach Wuppertal fließt. Hierzu muss man allerdings auch wissen, dass Wuppertal in den vergangenen Jahren (der VRR weist hier 2008 bis November 2013 aus) bereits 17 Fördervorhaben mit insgesamt 32 Millionen Euro in unserer Stadt realisiert wurden. Zum Vergleich: Remscheid und Solingen haben zusammen 2,5 Millionen Euro an Fördergeldern im gleichen Zeitraum erhalten. Folgende Projekte wurden beispielsweise mit Fördergeldern nach §12ÖPNVG NRW in Wuppertal realisiert:

– 30 Wetterschutzeinrichtungen bzw. Bushaltestelleneinrichtungen (2010 und 2011)
– Dynamische Fahrgastinformationen an Haltestellen (2010 und 2011)
– Neugestaltung Verknüpfungspunkt des ÖPNV in Vohwinkel (2012)
– P+R / B+R Anlage in Wuppertal Ronsdorf (2009)
– ÖPNV-Anteil bei der Neugestaltung Döppersberg (2008)
– Barrierefreier Aus- bzw. Umbau von Haltestellen  (2010, 2014 und 2015)

Der letzte Punkt ist hervorzuheben, weil Wuppertal hier noch eine große Aufgabe vor sich hat. Wie die Rheinische Post in einem Artikel vom 22. Juli 2015 berichtet, werden noch 1.000 von 1.300 Bushaltestellen unserer Stadt barrierefrei aus- bzw. umgebaut. Das Personenbeförderungsgesetz legt fest, dass bis Anfang 2022 der gesamte ÖPNV barrierefrei sein muss. Auch hierfür wurden bisher Fördergelder nach $12 ÖPNVG sinnvollerweise verwendet.

Bei Realisierung der Seilbahn würden sich die Fördergelder auf das Seilbahnprojekt  und Projekte rund um die Seilbahn (z.B. P+R-Parkplätze) fokussieren. Für weitere Projekte könnten dann über einen längeren Zeitraum maximal geringe Beträge zur Verfügung gestellt werden. Das Nachsehen haben somit alle Wuppertaler Stadtteile, die nicht an die Seilbahn angebunden wären.

Eine Unzufriedenheit durch die Vernachlässigung von einzelnen Stadteilen durch eine Bevorzugung der Elberfelder Innenstadt ist jetzt schon wahrnehmbar, wie das Beispiel Burgholz-Express für Ronsdorf zeigt. Das unten wiedergegebene Zitat von Ingrid Rode (SPD und BV Ronsdorf) stammt aus der Wuppertaler Rundschau vom 30.09.2015 und zeigt ihre Reaktion auf die Aussage der Stadt Wuppertal, dass eine weitere Buslinie von Vohwinkel durch den Burgholztunnel nach Ronsdorf nur durch Kürzungen an anderen Linien zu finanzieren sei.

Die Stellungnahme drückt die Unlust der Verwaltung aus. An Kunden gibt es scheinbar kein Interesse. Die Planung der Seilbahn erzürnt mich, weil für das Tal immer Geld da ist.

Soll Wuppertal als hochverschuldete Stadt wirklich weiter in ein Projekt investieren, dessen Gesamtfinanzierung nach aktuellem Stand sehr fraglich ist?

Soll sich der Großteil der  Förderung für den Wuppertaler ÖPNV auf ein Vorzeigeprojekt konzentrieren und der Rest der Stadt benachteiligt werden?

 

Nachtrag vom 28. Oktober 2015

Als eine weitere Möglichkeit zur Förderung des Seilbahnprojektes könnte der §13 ÖGNVG NRW in Frage kommen. Darauf werden wir zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen eines weiteren Beitrags eingehen.